AG Klimarisiko im ESG-Reporting

Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der EU Taxonomie Verordnung.

Für die Bearbeitung des Umweltziels der EU Taxonomie „Anpassung an den Klimawandel“ gibt es derzeit noch keine klare Beschreibung, wie der Nachweis zu erfolgen hat. Es fehlt u. a. an rechtlichen Vorgaben, präzisen Mindestanforderungen an die Methodik und nachvollziehbaren, einheitlichen Kenn- und/ oder Grenzwerten. Aktuell arbeiten Consulting-Unternehmen an der Thematik und können durch Pionier-Arbeit mögliche Standards setzen, welche ggf. nicht direkt mit State-of-the-Art in Verbindung stehen. Es benötigt daher hier entsprechende neutrale, wissenschaftliche Begleitung zur Qualitätssicherung und Validierung.

Es stellen sich z. B.: folgende Fragen: Wer prüft die Konformität hinsichtlich des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“? Wer definiert, welche Klimarisiken relevant sind – und anhand welcher Datengrundlagen? Welche Klimaszenarien sollen verwendet werden? Hierbei ist auch ein Zusammenspiel mit dem Projekt ÖKS Next Generation (klimaszenarien.at) gegeben. Wie hat die Bewertung von Anpassungslösungen zu erfolgen? Wer definiert für Österreich was die „bewährten Verfahren und verfügbaren Leitlinien” und die “besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse” für die Vulnerabilitäts- und Risikoanalyse sind? (Ab) wann ist ein Projekt angepasst an den Klimawandel?

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, zunächst diese und etwaige weitere offene Fragen zu diskutieren und aufzuzeigen, welchen konkreten Handlungsbedarf (Rahmenbedingung für Umsetzung, Datengrundlagen etc.) es in Österreich noch gibt, um eine standardisierte objektive Taxonomie Bewertung (hinsichtlich Umweltziel Anpassung an den Klimawandel) durchzuführen. Dabei wird das Umweltziel Klimaschutz (Mitigation) intrinsisch an den dafür notwendigen Stellen mitbedacht. Um diese Fragen schlussendlich bearbeiten zu können bzw. notwendige Grundlagen zu erstellen setzt sich die AG auch als Ziel eine Finanzierung (für: Erstellung einer Bewertungsmethodik, Erstellung relevanter Datengrundlagen, Arbeit der Arbeitsgruppe etc.) z. B.: des Bundes / der Bundesländer / von Stakeholdern und gegebenenfalls auch von Unternehmen zu bekommen.

KlimTAX

Der aus der AG Klimarisiko im ESG Reporting erstellte und vom Klima-und Energiefonds geförderte Leitfaden liefert Empfehlungen für die fundierte Durchführung der Klimarisikoanalyse innerhalb der EU-Taxonomie Verordnung 2020. Unternehmen, die EU-Taxonomie-Konformität erlangen wollen, müssen wesentlich zu einem der sechs definierten Umweltziele beitragen, dürfen keines erheblich beeinträchtigen und müssen soziale Mindeststandards einhalten.


Leitung: Simon Tschannett (Weatherpark GmbH), Stefan Kienberger (GeoSphere Austria)

Kontakt: ag-ker@ccca.ac.at


Öffentlichkeitsarbeit: