Mitgliedschaft

Formen der Mitgliedschaft lt. Statuten §4 (siehe auch Statuten und Informationen)

  1. Ordentliche Mitglieder: 
    Die Mitgliedschaft als Ordentliches Mitglied steht allen in Österreich angesiedelten Institutionen offen, zu deren Aufgaben die wissenschaftliche Forschung zählt und die selbst mindestens zu einem Teil Klimaforschung betreiben. Ordentliche Mitglieder verfügen über alle Rechte, beteiligen sich an der Umsetzung des Vereinszweckes und leiten die operativen Aktivitäten sowie die inhaltliche und strategische Ausrichtung des Vereins.
  2. Fördernde Mitglieder:
    Die Mitgliedschaft als Förderndes Mitglied steht allen Institutionen offen, die keine Klima(folgen)forschung betreiben aber im Bereich Klimaschutz bzw. -anpassung tätig sind sowie natürlichen Personen, die an der ideellen oder materiellen Förderung der Ziele des Vereins interessiert sind. Die Aufnahme fördernder Mitglieder erfolgt auf der Grundlage von Partnerschaftsverträgen, die zwischen dem Verein und der jeweiligen Institution für bestimmte Zeit oder unbefristet abgeschlossen werden.
    Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Vollversammlung.

Mitglied werden

Falls Sie Interesse an der Mitgliedschaft im CCCA haben schicken Sie eine E-Mail an die CCCA Geschäftsstelle unter info@ccca.ac.at, die Ihnen alle notwendigen Informationen, Dokumente und einen Entwurf zur Beitrittserklärung zusendet. 

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Vollversammlung muss dann die Aufnahme neuer Mitglieder bei der nächsten Gelegenheit bestätigen.

Mit Wirksamkeit von 02.03.2023 nimmt das CCCA keine kommerziellen Unternehmen als ordentliche Mitglieder auf, da sich aufgrund der Marktdynamik im Themenbereich Klimawandelanpassung und Vermeidung eine Überprüfung der Aufnahme- und Mitgliedskriterien seitens der Vereinsorgane nicht mehr organisatorisch durchführen lässt. Ausgenommen sind Unternehmen deren Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend im Forschungsbereich liegt. Die dafür erforderlichen Belege sind seitens des Unternehmens dem Vorstand über die Geschäftsstelle unter info@ccca.ac.at vorzulegen. Eine Aufnahme als fördernde Mitglieder steht weiterhin offen und wird einmal jährlich im Zuge der Vollversammlung und deren Vorbereitung behandelt. Vor dem Stichtag als ordentliche Mitglieder aufgenommene Unternehmen sind von dieser Bestimmung nicht betroffen.