Das CCCA-Climate Change Centre Austria ist stets bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ccca.ac.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Climate Change Centre Austria ist gerade dabei, Ihren Webauftritt hinsichtlich der Barrierefreiheit umszustellen und zu erneuern.
Daher wird sich der Inhalt in Bezug auf die Einschätzung (nicht) barrierefreier Inhalte in nächster Zeit ständig ändern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.10.2024 erstellt und wird ständig aktualisiert.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von vorgenommenen Bewertung durch einen Mitarbeiter des Odilien-Institut Graz erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA erfolgt bis Frühjahr 2025 in Form eines Selbsttests mittels Umstellung von Inhalten auf der Webseite.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Zusammenfassung der wichtigsten Problemstellungen:
- Kontraste an einigen wenigen Stellen nicht ausreichend
- Überschriftenstruktur tlw. nicht ganz passend
- Tabellen teilweise nicht optimal umgesetzt
- Ein paar HTML Fehler mit Accessibility Relevanz
- Fehlermeldungen bei manchen Formularen nicht ganz ausreichend
Es werden laufend Verbesserungen an der Webseite im Bereich der Kontraste und der Tabellen hinzugefügt.
b. Unverhältnismäßige Belastung
- Nicht barrierefrei sind vor allem umfassende Wissenschaftliche Arbeiten und Schriften, die nicht als solche erstellt wurden. Auf Anfrage stellen wir gerne den gesamten Bericht als barrierefreies PDF zur Verfügung.
- Facst Sheets werden nach und nach barrierefrei umgestellt.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente, wie Fact Sheets und Policy Briefs, aber auch Broschüren nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte der Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut, dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit aller ein großes Anliegen.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - bitten wir Sie, uns diese an folgenden Kontakt zu melden heide.spitzer@ccca.ac.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.