Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Die Aufgaben, die mit der Funktion des Leiters/der Leiterin der Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination verbunden sind, ergeben sich aus der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung (K-GEA), LGBl. Nr. 30/2026, und sind dies insbesondere Sachverständigen- und Behördentätigkeiten im Zusammenhang mit
- der Vollziehung umweltrelevanter Rechtsmaterien in den Umweltbereichen Luft, Wasser und Boden,
- Umweltinspektion, Umweltdaten und KAGIS,
- Schall-, Sicherheits- und Elektrotechnik,
- Geologie,
- Luftreinhaltung und Maschinenbau,
- Gewässerökologie und ökologische Gewässeraufsicht,
- Abfallwirtschaft und Altlasten,
- Naturschutz sowie Nationalparke und Biosphärenparke
- Koordination des Klimaschutzes sowie Nachhaltigkeit,
- Erhebung von Datengrundlagen (Monitoring) und deren Bewertung in den Bereichen der Gewässer (Oberflächen- und Grundwasser), der Luft und des Bodens.
Mit der Funktion des Leiters/der Leiterin der Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination sind gemäß Modellfunktion „Führung II“ der Anlage 16 des Kärntner Landesvertragsbedienstengesetzes (K-LVBG 1994), i.d.g.F., auch Personalführungsaufgaben verbunden, wie:
- Personalbedarfsermittlung im Hinblick auf Erfordernisse der Organisation und absehbaren Personalwechsel: Bedarfsoptimierung in kapazitiver und qualitativer Hinsicht
- Personalbeschaffung: Mitwirkung bei Ausschreibung, Auswahl und Einführung
- Personalbetreuung und –entwicklung: Personalbeurteilung, Erkennen von Qualifikation/Fähigkeiten, Mitarbeiter:innengespräch, Förderung, Karriereplanung, Fortbildung
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium (Diplom-, Magister-, Master- oder Doktoratsstudium);
- mehrjährige Praxis in leitender Funktion;
- mehrjährige einschlägige Erfahrung im Organisations- und Personalmanagement;
- mehrjährige einschlägige praktische Erfahrung bzw. Tätigkeit im Bereich des Umwelt- oder Natur- oder Klimaschutzes;
- umfassende Kenntnisse der einschlägigen Gesetzgebung im Umwelt-, Naturschutz- und Klimaschutzbereich;
- Praxis in der Erstellung von Fachgutachten.
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Kenntnisse über die Verwaltungsstruktur des Landes Kärnten;
- Praxis in der öffentlichen Verwaltung, verbunden mit Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften;
- Führungsverantwortung im Zusammenhang mit größeren Funktionseinheiten, die aufgrund ihres Personalumfangs, ihrer Aufgabenbreite und -komplexität sowie der damit verbundenen organisatorischen und personellen Verantwortung eine entsprechend qualifizierte Führungsverantwortung erfordert;
- abgelegte Dienstprüfung im öffentlichen Dienst oder abgelegte gleichwertige Prüfung;
- EDV-Anwenderkenntnisse.
Um die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sind überdies folgende Fähigkeiten erforderlich:
- Fähigkeit zur Mitarbeiterführung, -entwicklung und –motivation,
- Planungs- und Organisationsfähigkeit,
- Koordinations- und Kommunikationsfähigkeit,
- Durchsetzungsvermögen,
- Konfliktmanagement,
- Verantwortungsbewusstsein,
- Fähigkeit zur Problemlösung,
- Resilienz,
- Ergebnis- und Kundenorientierung,
- Fähigkeit zur Selbstreflexion,
- Entscheidungsfreudigkeit sowie
- sicheres und repräsentatives Auftreten.
Bewerber:innen müssen die für eine Aufnahme bzw. Ernennung geforderten allgemeinen und besonderen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 bzw. des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes 1994 erfüllen.
Entsprechend den Bestimmungen des Kärntner Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 98/1992, in der geltenden Fassung, hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass gemäß § 16 Abs. 2a leg. cit. die erstmalige Betrauung mit einer Leitungsfunktion befristet auf die Dauer von fünf Jahren zu erfolgen hat. Eine weitere Betrauung mit der Leitungsfunktion im Anschluss daran (Weiterbestellung) hat befristet auf die Dauer von fünf Jahren zu erfolgen. Eine weitere Betrauung mit der Leitungsfunktion (Weiterbestellung) im Anschluss daran hat unbefristet zu erfolgen.
Bewerbungen müssen mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen, in welchem die angestrebte Planstelle ausdrücklich angeführt wird.
Den Bewerbungen sind überdies folgende Unterlagen (in Kopie) unbedingt anzuschließen:
- Nachweis des Studienabschlusses;
- geeignete Nachweise über die Erfüllung sämtlicher oben angeführten Bedingungen und Voraussetzungen (beispielsweise Zeugnisse, Dienstverträge, etc.);
- Geburtsurkunde;
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Bewerbungen müssen, um in das Auswahlverfahren (Objektivierungsverfahren) miteinbezogen werden zu können, bis spätestens 29. Oktober 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LBlBG 2022), sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht, da der Anteil von Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für eine solche Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen bzw. Nachweise nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Bewerbungsunterlagen einen Bestandteil der Beurteilung und damit der Reihung im Objektivierungsverfahren bildet. Ebenso werden eine schriftliche Arbeit und das Abschneiden in einem Hearing bewertet. Darüber hinaus fließt das Ergebnis eines psychologischen Persönlichkeitstests in die Bewertung bzw. in die Erstellung der Reihung mit ein.
Die Entlohnung erfolgt auf Grund der Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes bzw. des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes in Verbindung mit der Betragsanpassungs-Verordnung in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 82/2025.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Objektivierungsverfahren nicht möglich ist.