Newsbeitrag

Burgenland erhält Österreichs fortschrittlichstes Klimaschutzgesetz


Bilanzielle Klimaneutralität bis 2030 und Klimaneutralität 2040 gesetzlich festgeschrieben

Das Burgenland erhält Österreichs fortschrittlichstes Klimaschutzgesetz. Das Ziel der bilanziellen Energie- und Klimaneutralität im Jahr 2030 und der Klimaneutralität 2040 werden darin gesetzlich festgeschrieben. Jährliches Monitoring, ein Ausbauziel für erneuerbare Energie, Klimachecks für neue Gesetze und Bauvorhaben des Landes sind im neuen Klimaschutzgesetz ebenfalls festgelegt. Für die Landesverwaltung wird die Klimaneutralität bereits für 2030 angestrebt. Die für Klimaschutz zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner präsentierte den Entwurf am Donnerstag bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit den Klubobleuten von SPÖ und Grünen, Roland Fürst und Wolfgang Spitzmüller.

Als zweites Bundesland nach Wien wird das Burgenland ein eigenes Klimaschutzgesetz beschließen. Die neue Landesregierung hatte das Vorhaben bereits in ihrem “Zukunftsplan Burgenland 2030” verankert. Damit werden erstmals sowohl die bilanzielle Klimaneutralität bis 2030 als auch die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 gesetzlich fixiert.

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Auch der ORF berichtet: “Politik: Rot-Grün legt Klimaschutzgesetz vor”

Die burgenländische, rot-grüne Landesregierung hat am Donnerstag ihr Klimaschutzgesetz präsentiert. Es umfasst unter anderem ein jährliches Monitoring, ein Ausbauziel für Erneuerbare Energie sowie Klimachecks für neue Gesetze und Bauvorhaben des Landes, erläuterte Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne)

„Erstmals werden damit unsere ehrgeizigen Ziele gesetzlich festgeschrieben“, betonte Haider-Wallner, die darin die Basis für den Weg zur Klimaneutralität sieht. SPÖ-Klubobmann Roland Fürst meinte, das Burgenland sei beim Klimaschutz in einer Vorreiterrolle und: „Das neue Gesetz stellt sicher, dass wir es auch in Zukunft bleiben.“

Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Klimastrategie des Landes erstmals 2027 überarbeitet und danach alle fünf Jahre überprüft und neu beschlossen wird. Beim Ausbau Erneuerbarer Energie legt es als Ziel fest, dass bis 2030 pro Jahr 9.300 Gigawattstunden (GWh) aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse erzeugt werden sollen.

Jährliches Monitoring der Emissionen

Gesetze und Verordnungen, aber auch größere Bauvorhaben des Landes und seiner Beteiligungen müssen künftig auf Klimaauswirkungen überprüft werden und auch im Budget soll der Klimaschutz in allen Bereichen miteinfließen. Vorgesehen ist außerdem, dass die tatsächliche Entwicklung der Emissionen jedes Jahr überprüft wird, um dem Land die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig gegenzusteuern, sollten die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden.

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© Andreas