Newsbeitrag

KlimTAX - Leitfaden zur Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie


Mit KlimTAX, einem aktuell erschienenen Leitfaden liefern Wissenschaftler:innen des AIT Austrian Institute of Technology GmbH (Marianne Bügelmayer-Blaschek, Martin Schneider), der GeoSphere Austria – Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie (Dominik Imgrüth, Stefan Kienberger, Johanna Wittholm), der Technischen Universität Wien, Institut für Managementwissenschaften (Josef Baumüller, Victoria Typpelt), der Umweltbundesamt GmbH (Markus Leitner, Martina Offenzeller) Empfehlungen für die fundierte Durchführung der Klimarisikoanalyse innerhalb der EU-Taxonomie Verordnung 2020. Unternehmen, die EU-Taxonomie-Konformität erlangen wollen, müssen wesentlich zu einem der sechs definierten Umweltziele beitragen, dürfen keines erheblich beeinträchtigen und müssen soziale Mindeststandards einhalten.

Innerhalb des Umweltziels 2 „Anpassung an den Klimawandel“ steht die Durchführung einer Klimarisikoanalyse (KRA) im Zentrum der geforderten Nachweise. Darüber hinaus gilt in allen Umweltzielen das sogenannte „Do-no-significant-harm“ (DNSH) Prinzip, welches für alle weiteren Umweltziele unter anderem auch die Durchführung einer Klimarisikoanalyse fordert. Deshalb sind letztlich alle Unternehmen verpflichtet, im Zuge ihrer EU-Taxonomie-Konformitätsprüfung eine KRA durchzuführen.  

Alle Informationen und den Leitfaden zum Download finden Sie auf https://ccca.ac.at/wissenstransfer/klimtax 

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