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Klimaklagen: UNO-Gericht mit wegweisendem Gutachten


Wenn Staaten Klimaschutzverpflichtungen aus internationalen Abkommen verletzen, könnten sie dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag zufolge unter Umständen rechtlich belangt werden. Länder, die keine oder unzureichende Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, verstoßen gegen das Völkerrecht, erklärte das höchste UNO-Gericht. Der besonders von der Klimakrise betroffene Inselstaat Vanuatu ortete einen „Wendepunkt“.

„Das Versäumnis eines Staates, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen, kann eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen“, sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa bei der Verlesung des von der UNO-Vollversammlung in Auftrag gegeben Gutachtens im Haager Friedenspalast.

Zu Forderungen nach Wiedergutmachungsleistungen von Staaten, die große Mengen an Treibhausgasen ausstoßen und dabei nicht genug zur Bekämpfung des Klimawandels tun, erklärte der IGH, darüber könne nur von Fall zu Fall konkret entschieden werden.

Wiedergutmachungen könnten etwa darin bestehen, dass entstandene Schäden an der Infrastruktur eines betroffenen Landes behoben werden, sofern das möglich ist. Das Gericht machte aber auch klar, dass sich entsprechende Verfahren sehr kompliziert gestalten könnten.

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© Paul Brennan