Newsbeitrag

EGRM-Urteil: „Historischer Wendepunkt“ für Klimapolitik


Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Land wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt – und damit zum Ausdruck gebracht: Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Es sei, so ist sich die Fachwelt einig, ein Präzedenzfall für sämtliche Staaten des Europarates und ein „historischer Wendepunkt“ im Kampf gegen die Klimakrise.

Rund 2.000 Schweizer Seniorinnen warfen ihrer Regierung vor, durch mangelnden Klimaschutz ihre Menschenrechte zu verletzen, und zogen deshalb bis an das Straßburger Gericht. Dieses gab ihnen am Dienstag recht und forderte die Schweiz in ihrem Urteil auf, stärkere Maßnahme für den Klimaschutz zu ergreifen. Zwei weitere Klimaklagen, eine aus Frankreich, eine aus Portugal, wies das Gericht aus formalen Gründen ab.

Daniel Ennöckl vom Institut der Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur (BOKU) bezeichnet gegenüber dem ORF das Urteil des EGMR als einen Meilenstein für den Klimaschutz in Europa. „Weil damit klar zum Ausdruck gekommen ist, dass, wenn ein Staat seine Politik nicht an der Einhaltung des Zweigradziels ausrichtet, er die Grund- und Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger verletzt.“ 

Die Rechtsanwältin und Expertin für Klimaklagen Michaela Krömer spricht sogar von einem „juristischen Erdbeben“ und „historischen Wendepunkt“. „Es ist deshalb historisch, weil der Gerichtshof klargemacht hat, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist.“ Historisch sei auch, dass internationale Gerichte Klimaklagen und deren Bedeutung nun ernst nehmen. Und dass der EGMR die Staaten zu mehr Klimaschutz verpflichte und diese auch ein Rechtssystem schaffen müssten, in dem Klimaschutzmaßnahmen einforderbar sind.

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(c) APA/AFP/Frederick Florin