Event

Renaturierung in der Wasserwirtschaft, 09.30-16.25


Das am 18. August 2024 in Kraft getretene „EU-Renaturierungsgesetz“ (Wiederherstellungs-Verordnung) verpflichtet die EU-Staaten, bis 2050 fast alle geschädigten Ökosysteme und Lebensräume wiederherzustellen, darunter Wälder, Moore und Agrarlandschaften. Ziel ist es, die ökologischen Funktionen der Natur
und damit die Ökosystemleistungen für uns Menschen wiederherzustellen – fruchtbare Böden, Bestäubung, Trinkwasserversorgung, Schutz vor Naturgefahren sowie Freizeit und Erholung.

Im Dezember 2026 sollen die nationalen Wiederherstellungspläne im Konzept vorliegen, im September 2027 müssen sie fertig sein. Schwerpunkt dieser ÖWAV-Veranstaltung wird die Wasserwirtschaft sein, wobei beleuchtet werden soll, wo wir stehen und welche Herausforderungen aufgrund des Renaturierungsgesetzes noch anstehen. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind in Österreich insbesondere die Bundesländer, das BMK, das BML und die Gemeinden verantwortlich. Ein wesentlicher Punkt ist die rechtzeitige Sicherung der wiederherzustellenden Flächen, um damit kontraproduktive Eingriffe wie Verbauung oder Entwässerung zu verhindern. Dazu diskutieren Vertreter:innen von Behörden, Verbänden, Gemeinden, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie NGOs über Herausforderungen und Möglichkeiten, wie man zu diesen Flächen kommt. 

Bitte melden Sie sich bis spätestens 04. November 2024 an, danach sind Anmeldungen auf Anfrage möglich.

Information & Anmeldung 

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