Er erlaubt Annex I-Ländern oder Unternehmen aus diesen Ländern, Projekte zur Emissionsminderung oder zum Ausbau von Senken gemeinsam umzusetzen und die Emissionsminderungseinheiten („Emissions Reduction Units“) zu teilen. JI-Aktivitäten sind auch laut Artikel 4.2(a) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) erlaubt. Siehe auch Kyoto-Mechanismen; Activities Implemented Jointly.