In Artikel 4.2(g) der Konvention wird von diesen Ländern erwartet, dass sie finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um Entwicklungsländern bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen, wie z.B. bei der Erstellung der nationalen Berichte. Annex II-Länder sollen auch den Transfer umwelterträglicher Technologien in Entwicklungsländer fördern. Eine Liste der Annex II-Länder ist unter unfccc.int zu finden.